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Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsgericht Artikel

Bundesverfassungsgericht Beschreibung
Bundesverfassungsgericht Beschreibung
Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde in dem Jahre 1951 errichtet und ist vom Grundgesetz zu dem obersten Hüter der Verfassung bestimmt. Es ist somit in dem Gegensatz zu anderen Gerichten Verfassungsorgan.

Seine besondere Bedeutung kommt in § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) zu dem Ausdruck, der besagt: Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. In den in § 31 Abs. 2 BVerfGG genannten Fällen haben seine Entscheidungen Gesetzeskraft.

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist von einer Bannmeile umgeben.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Das Bundesverfassungsgericht. Höchstrichterliche Verantwortung: Verfassung vor Recht Limbach charakterisiert das Bundesverfassungsgericht als Machtfaktor in der Politik, da es Recht nachdem Maßstab des Grundgesetzes spricht und es sich mit der Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes beschäftigt. Dabei betont sie, daß das Gericht jedoch kein politisches Steuerungsinstrument sei,...

Rechtsgrundlage

Die Errichtung, die wesentlichen Aufgaben und die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts werden in den Beschreibungen 92 bis 94 des Grundgesetzes (GG) geregelt. Vorschriften über seine Organisation und Gerichtsverfassung, seine Befugnisse und das anzuwendende Verfahrensrecht finden sich hingegen im nach Art. 94 Abs. 2 GG erlassenen Gesetz über das Bundesverfassungsgericht.

Buch-Tipp: Das Bundesverfassungsgericht. Stellung, Verfahren, Entscheidungen (Juristische Kurz-Lehrbücher) Das Buch "Das Bundesverfassungsgericht. Stellung, Verfahren, Entscheidungen (Juristische Kurz-Lehrbücher)" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Organisation

Das Bundesverfassungsgericht ist aufgeteilt in zwei Senate mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Grob lässt sich der 1. Senat als "Grundrechtssenat" und der 2. Senat als "Staatsrechtssenat" klassifizieren. Das heißt, der 1. Senat ist vor allem für Fragen der Auslegung der Artikel 1 bis 17, 19, 101 und 103 des Grundgesetzes zuständig, während Organstreitigkeiten zwischen staatlichen Behörden oder Parteiverbotsverfahren vor den 2. Senat gelangen.

Jeder Senat war ursprünglich mit zwölf Richtern besetzt; 1963 wurde die Zahl der Richter auf acht gesenkt. Dies schließt den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgericht, die jeweils einem der Senate vorstehen, mit ein. Ein Senat ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Richter anwesend sind. Wegen der geraden Anzahl der Richter in einem Senat sind Pattsituation möglich (sog. "4-zu-4-Entscheidung"). Ein Kläger gewinnt seinen Prozess, wenn mindestens fünf Richter seine Rechtsauffassung teilen.

Gewählt werden die Richter je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat für eine Amtszeit von zwölf Jahren (Wiederwahl ausgeschlossen). Während in dem Bundesrat eine direkte Wahl mit Zweidrittelmehrheit stattfindet, wählt in dem Bundestag ein nach der parteipolitischen Zusammensetzung gebildeter Zwölferrat. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er mindestens acht Stimmen dieses Rats auf sich vereinigt.

Wählbar ist jeder, der über 40 Jahre alt ist und nachdem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zu dem Richteramt besitzt oder Professor der Rechte an einer deutschen Universität ist.

Buch-Tipp: Der Gang nach Karlsruhe Der Gang nach Karlsruhe Hüter der Verfassung oder Lenker der Politik? Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Das ist die Adresse, an die man sich wendet, wenn man nicht einverstanden ist mit denen, die die Macht haben. Ein Neubau aus den sechziger Jahren, zwei Stockwerke mit Flachdach in drei versetzten Quadraten. Einige Meter dezente Bannmeile, abgegrenzt...

Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Präsidenten. Dieses Amt hatten bislang folgende Personen inne:


Bundesverfassungsgerichtspräsidenten
Name Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Prof. Dr. Dr. Hermann Höpker-Aschoff 1951 1954
2 Prof. Dr. Josef Wintrich 1954 1958
3 Prof. Dr. Gebhard Müller 1959 1971
4 Prof. Dr. Ernst Benda 1971 1983
5 Prof. Dr. Wolfgang Zeidler 1983 1987
6 Prof. Dr. Roman Herzog 1987 1994
7 Prof. Dr. Jutta Limbach 1994 2002
8 Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier 2002 2010


Buch-Tipp: Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit (Verfassung und Politik) Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die Deutungsmacht der Verfassungsgerichtsbarkeit (Verfassung und Politik)". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Zuständigkeiten

Das Bundesverfassungsgericht ist zur Streitentscheidung ca. zuständig, wenn sich dies aus dem Grundgesetz oder § 13 BVerfGG ergibt. Außerdem kann es laut Grundgesetz eine Zuständigkeit bei Verfassungsstreitigkeiten bei Länderverfassungen geben, wenn es diese Verfassung vorsieht (einziges Beispiel ist Schleswig-Holstein).

Buch-Tipp: Fortschritte der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Welt 1 Das Buch "Fortschritte der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Welt 1" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Die Verfassungsbeschwerde

Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedermann erhoben werden, der seine Grundrechte durch staatliches Handeln, das heißt durch ein Gesetz, durch einen Behördenakt oder durch einen Gerichtsentscheid verletzt sieht. Voraussetzung ist jedoch, dass ihm gegen diese Verletzung kein anderes Rechtsmittel mehr offen steht.

Neben natürlichen Personen können auch bestimmte juristische Personen und Gemeinden eine Verfassungsbeschwerde einreichen. In dem Falle von Gemeinden spricht man dann von kommunaler Verfassungsbeschwerde .

Buch-Tipp: Grundgesetz Um ausführliche Informationen zum Buch "Grundgesetz" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Normenkontrolle

Ein Verfahren der konkreten Normenkontrolle kann durch den Beschluss eines Gerichts eingeleitet werden, das ein bestimmtes Gesetz für verfassungswidrig hält. Das Bundesverfassungsgericht kann Gesetze als verfassungswidrig verwerfen.

In der abstrakten Normenkontrolle wird das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder mindestens einem Drittel der Mitglieder des Bundestags tätig. Die abstrakte Normenkontrolle gibt also unter anderem der Opposition in dem Bundestag die Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit eines von der Regierungsmehrheit beschlossenen Gesetzes oder auch eines völkerrechtlichen Vertrags prüfen zu lassen.

Buch-Tipp: Staats- und Verfassungsrecht. Falltraining, Wissenskontrolle, Gesetze, Urteile auf CD-ROM Eine Beschreibung zum Buch "Staats- und Verfassungsrecht. Falltraining, Wissenskontrolle, Gesetze, Urteile auf CD-ROM" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Verfassungsstreitigkeiten zwischen staatlichen Organen

Buch-Tipp: Staatsorganisationsrecht. Sowie Grundzüge des Verfassungsprozessrechts Sehr zu empfehlen! Ich kann dieses Buch sehr empfehlen. Es ist eine sehr gute Mischung aus Lehrbuch und Skript. Der Aufbau ist der gleiche wie in den anderen Büchern von Rolf Schmidt. Zuerst gibt es stets eine Übersicht, wie man ein bestimmtes Problem in dem Gutachtenstil zu prüfen hat. Danach werden die einzelnen Punkte ausführlich erläutert...

Parteiverbotsverfahren

Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung. Bisher wurden 1952 die SRP (Sozialistische Reichspartei) und 1956 die KPD verboten. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD ist vom Gericht eingestellt worden.

Buch-Tipp: United States Supreme Court und Bundesverfassungsgericht (Beitrage Zum Auslandischen Offentlichen Recht Und Volkerrech) Eine Beschreibung zum Buch "United States Supreme Court und Bundesverfassungsgericht (Beitrage Zu dem Auslandischen Offentlichen Recht Und Volkerrech)" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Verwirkung von Grundrechten

Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung. Von 1955 bis 1988 gab es zwei Verfahren, 1992 waren erneut zwei Verfahren anhängig. (siehe: Grundrechtsverwirkung und Grundrechtsverwirkungsverfahren)

Buch-Tipp: Verfassungen der deutschen Bundesländer. Mit den Verfassungsgerichtsgesetzen Um ausführliche Informationen zum Buch "Verfassungen der deutschen Bundesländer. Mit den Verfassungsgerichtsgesetzen" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Wahlprüfungsverfahren

Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte Instanz bei Einsprüchen gegen die Bundestagswahl. Die erste Instanz ist der Bundestag selbst.

Buch-Tipp: Verfassungsrechtsprechung (Mohr Lehrbuch) Gut aber anspruchsvoll Die Sammlung der wichtigsten Entscheidungen des BVerfG anläßlich des Erscheinens des 100. Bandes ist auch für Studenten empfehlenswert. Zwar sind die Kommentare zu den Entscheidung nicht stets leicht lesbar, setzen ein hohes Vorverständnis voraus und sind auch keineswegs klausurorientiert aufgebaut. Dafür aber fördern...

Anklagen gegen den Bundespräsidenten oder Richteranklagen

Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und die Bundesregierung. Eine solche Anklage ist noch nie vorgekommen.

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